Welche Verantwortung trage ich als Bauherr?

Wer trägt die Verantwortung bei Bauvorhaben? Diese Frage beschäftigt viele Bauherren, insbesondere wenn es darum geht, Entscheidungen zu treffen und den Überblick zu behalten. Die Antwort findet sich in der «Ordnung für Leistungen der Bauherren» des Schweizerischen Ingenieur- und Architektenvereins SIA. Dort steht klar, dass der Bauherr der ethisch, rechtlich und wirtschaftlich verantwortliche Auftraggeber bei der Durchführung von Bauvorhaben ist. Auch bei der Delegation von Leistungen bleibt der Bauherr gegenüber Dritten in der Verantwortung für die fachgerechte und gesetzeskonforme Ausführung des Bauwerks. Können Bauherren die Entscheidungsverantwortung auf ihre Vertragspartner abzuwälzen? Was in der Baupraxis oft beobachtet wird, funktioniert jedoch rechtlich nicht. Die Bauherrschaft kann die Entscheidungsverantwortung nicht wegvereinbaren. Schlussendlich hat der Bauherr aber nicht nur Entscheide zu fällen und zu verantworten. Insgesamt trägt er bei einem Bauvorhaben eine umfangreiche Verantwortung. Diese beinhaltet die Planung, Finanzierung, Ausführung und Sicherheit eines Bauprojekts. Somit ist es wichtig, dass sich der Bauherr gut informiert und Beratung von Fachleuten in Anspruch nimmt.

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Die Verantwortung verteilt sich über verschiedene Bereiche

Im Rahmen der sogenannten technischen Verantwortung obliegt einem Bauherrn die Verantwortlichkeit für die Planung und Finanzierung. Daher ist er beispielsweise für die Auswahl von Architekten, Ingenieuren und anderen Fachleuten zuständig. Ebenso hat er auch dafür zu sorgen, dass die Finanzierung des Bauprojekts gesichert ist. Aufgrund der finanziellen Verantwortung hat sich die Bauherrschaft um die Kostenkontrolle zu kümmern. Somit ist es Sache des Bauherrn, dafür zu sorgen, dass das Budget nicht überschritten wird. Die Verantwortlichkeiten machen auch vor der Bauausführung nicht Halt. So muss die Bauherrschaft die Bauarbeiten überwachen und sicherstellen, dass entsprechend den Plänen und Bauvorschriften gebaut wird. Ebenso trägt der Bauherr die Verantwortung für die Sicherheit auf der Baustelle. Die rechtliche Verantwortung wiederum sieht unter anderem die Haftung der Bauherrschaft für Schäden, die während der Bauarbeiten entstehen, vor. Zu den erwähnten Punkten kommen noch weitere Verantwortlichkeiten hinzu. So haben Bauherren beispielsweise mit allen am Bauprojekt Beteiligten zu kommunizieren. Wichtig: Wenn in der Offerte oder im Werkvertrag nicht auf die SIA-Normen verwiesen wird, kommt ausschliesslich das ZGB (Zivilgesetzbuch inklusive Obligationenrecht, siehe Art. 679 ZGB, Art. 684 ZGB und Art. 58 OR) zur Anwendung. Das ZGB inkl. OR ist Gesetz und findet auf alle Rechtsfragen Anwendung. Es ist somit für alle gültig, die SIA Norm ist – wie der Name schon sagt – eine Norm und nur gültig, wenn sie vertraglich vereinbart wurde. Aus dem Zivilgesetzbuch gehen aber grundsätzlich die gleichen Rahmenbedingungen hervor wie aus den SIA Normen: Der Bauherr ist oberster und letzten Endes gesamtverantwortlicher Projektleiter.

Mit der Verantwortung sind Führungsaufgaben verbunden

So oder so ist eine fortlaufende Kommunikation erforderlich, die auf gegenseitiges Vertrauen, zwischen Bauherrn und den am Bauvorhaben beteiligten Parteien beruht. Die Bauherrschaft ist für so manches verantwortlich und ihr kommt hier eine Führungsaufgabe zu – von der Abwicklung, über die Organisation bis hin zur Zielformulierung eines Bauvorhabens. Daher ist es denn auch ratsam, dass der Bauherr die Aufgaben, Kompetenzen und Verantwortlichkeiten klar regelt.

Fazit: Insbesondere bei Bau- und Umbauprojekten an selbstbewohnten Liegenschaften ist es (zu) aufwändig, die Verantwortung vertraglich mit den anderen am Bauvorhaben Beteiligten zu regeln. Folgende Faktoren sind deshalb umso relevanter: Wählen Sie die besten Handwerker aus – das sind oft nicht die günstigsten. Mit der Bauherrenhaftpflichtversicherung versichern Sie sich gegen Haftpflichtansprüche gegenüber Dritten während Ihrer Bautätigkeit. Lassen Sie sich sowohl in der Planungs- als auch in der Ausführungsphase von Fachpersonen beraten – beispielsweise vom Umbaucoach.

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